KIBiS lud zum Gesamttreffen der Selbsthilfgruppen zum Thema Neuerungen bei der Krankenkassenförderung ein

Am 17. Februar trafen sich Vertreter der Braunschweiger Selbsthilfegruppen, um sich über aktuelle Neuerungen bei der Förderung durch die Krankenkassen nach § 20 h SGB V zu informieren. Als Gast hat die KIBiS Marco Niehus eingeladen, bei der AOK Braunschweig zuständig für die Förderung der Selbsthilfegruppen.

Herr Niehus informierte über die Neuerungen bei der Förderung, die durch eine Gesetzesänderung seit Jahresbeginn gelten. Die wichtigste ist, dass die Pauschalförderung jetzt mindestens 70% des Gesamtetats ausmacht (zuvor 50%) und die Projektförderung maximal 30% (zuvor 50%). Dadurch fallen regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen nicht mehr unter Projektförderung, sondern unter die Pauschalförderung. In der Folge haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen in Niedersachsen die Grenze für die einfache Verwendungsbestätigung bei der Pauschalförderung auf 750 € erhöht. Herr Niehus ging auf die Fragen seitens der Selbsthilfe-Vertreter*innen ein und gab verschiedene Tipps für einen sicheren Ablauf der Beantragung.

Die KIBiS bedankt sich bei Herrn Niehus für seinen Beitrag. Weitere Infos zur Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen nach § 20h SGB V sind zu finden unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de.

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