Vom 24. Dezember bis einschließlich 15. Januar gilt im Rahmen einer Neujahrsruhe die Warnstufe 3 - und verlängert bis 23.02.22

Die Niedersächsische Landesregierung hat für den 24.12.21 bis einschließlich 15.01.22 eine "Weihnachts- und Neujahrsruhe" verordnet. In dieser Zeit gelten die Regelungen der Warnstufe 3.
- Update am 08.02.2022: Unter der Überschrift "Winterruhe" wird die Warnstufe 3 bis zum 23.02.2022 verlängert. -
Die wichtigsten Punkte, die die Treffen von Selbstilfegruppen betreffen, sind in dieser Warnstufe:
- Selbsthilfegruppen müssen ab einer Teilnehmer*innenzahl von mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen oder im Außenbereich die 2Gplus-Regel anwenden. Mit der 2Gplus-Regel sind Gruppentreffen mit max. 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen möglich.
- Ausnahme: Auf die Vorlage eines Nachweises über eine negative Testung wird verzichtet, wenn eine vollständig geimpfte Person entweder einen Nachweis über eine Auffrischimpfung oder einen Nachweis über eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung vorlegen kann.
- Medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend. Gruppenteilnehmer*innen müssen drinnen und draußen - auch im Sitzen - eine FFP2-Maske tragen.
- Die Daten der Teilnehmenden - bei Innen- und Außenveranstaltungen - müssen erhoben und dokumentiert werden.
Selbsthilfegruppen sollten sich immer bei dem Vermieter / der Vermieterin der Räumlichkeiten erkundigen, welche Regelungen für die Raumnutzung vorgeschrieben sind (z. B. 3G, 2G oder 2Gplus).
Weitere Infos:
- für Selbsthilfegruppen beim Niedersächsischen Selbsthilfebüro unter www.selbsthilfe-buero.de/index.php?id=720
- für Braunschweig bei der Stadt unter https://www.braunschweig.de/aktuell/aktuelle-regelungen-in-braunschweig.php#weihnachtsruhe-vom-24-dezember-bis-15-januar