Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen gemäß § 20h SGB V

Die Krankenkassen sind nach § 20h des 5. Sozialgesetzbuchs zur Förderung von gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen verpflichtet.

§ 20h "Förderung der Selbsthilfe" zum Nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20h.html

Förderleitfaden der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat dazu einen Förderleitfaden herausgegeben, der die Förderbedingungen im Einzelnen darstellt. Sie finden die aktuell gültige Ausgabe beim GKV-Spitzenverband unter: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Pauschal- und Projektförderung

In dieser Förderung für Selbsthilfegruppen mit einem Gesundheitsthema gibt es zwei Förderstränge: 1. kassenartenübergreifende Pauschalförderung, 2. kassenindividuelle Projektförderung.

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:

Diese pauschale Förderung soll eine Basisfinanzierung sicherstellen und für regelmäßige, wiederkehrende Ausgaben verwendet werden, wie zum Beispiel Raummiete und Büromaterialien - ab 01.01.2020 auch für wiederkehrende Projekte wie zum Beispiel regelmäßige Fortbildungen oder regelmäßig erscheinende Druckwerke.

Örtliche Selbsthilfegruppen müssen ihren Antrag für die Pauschalförderung beim zuständigen Ansprechpartner für die jeweilige Förderregion einreichen. Auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherungen für die Selbsthilfeförderung in Niedersachsen www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de ist unter dem Stichwort Selbsthilfegruppen eine Liste mit den zuständigen Ansprechpartnern für die einzelnen Förderregionen zu finden. Außerdem können die aktuellen Antrags- und Nachweisformulare heruntergeladen werden.

2. Kassenindividuelle Projektförderung

Im Rahmen der kassenindividuellen Projektförderung gemäß § 20h SGB V werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten gefördert, die von der laufenden, alltäglichen Tätigkeit der Selbsthilfegruppe abzugrenzen sind. Als ein Beispiel wären die Kosten für eine Fortbildungsveranstaltung mit einem Referenten im Themenbereich der Selbsthilfegruppe denkbar (ab 01.01.2020: sofern die Fortbildung nicht regelmäßig stattfindet). Diese Förderung handhabt jede Krankenkasse eigenständig.

Nähere Informationen und eine Liste mit Ansprechpartnern bei den einzelnen Krankenkassen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de unter den Stichworten Selbsthilfegruppen - Projektförderung.